| Sind
Sie fit für die Rente?
Wenn Sie kurz vor der Pensionierung bei Ihrem Arbeitgeber
stehen, stehen einige Entscheidungen an, die den Verlauf Ihres Ruhestandes
entscheidend beeinflussen werden. Im schlimmsten Fall könnten
Ihre Entscheidungen, sobald sie einmal dafür ihre Unterschrift
geleistet haben, nicht mehr rückgängig gemacht werden
- und Sie könnten diese Entscheidungen für den Rest Ihres
Lebens bereuen. Bevor Sie also diesen Schritt wagen, sollten Sie
sich umfassend informieren, um die Zusammenhänge und Regularien
zu verstehen. Es ist in dieser entscheidenden Fase Ihres Lebens
oft besser, etwas Geld für den Rat eines Experten auszugeben.
Einleitende
Überlegungen und Grundlagen
Als Mitglied eines Pensionsfonds ist es für
die Mitglieder wichtig, dass sie sich der Möglichkeiten bewusst
sind, die ihnen im Rahmen dieses Fonds zustehen. Deshalb sollten
Sie von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Pensionsfonds direkt eine Kopie
der relevanten Verträge anfordern, um genau zu wissen, welche
Leistungen Ihnen zustehen. Allerdings sind diese Richtlinien und
Verträge zumeist sehr technisch, theoretisch formuliert und
dadurch nur schwer verständlich. Daher ist es sicherlich ratsam,
einen Experten aufzusuchen, bevor Sie sich von solch komplizierten
Verträgen überwältigen lassen.
Der Ruhestand bringt eine Menge einschneidender
Konsequenzen mit sich. Die einschneidenste ist dabei sicherlich,
dass das monatlichen Gehalt in Zukunft wegfällt. Natürlich
verringern sich zugleich auch in den meisten Fällen die arbeitsbezogenen
Ausgaben, dennoch sollte man den Gesichtspunkt des fehlenden Gehalts
bei allen Überlegungennicht aus den Augen verlieren. Wenn Sie
keine Vorstellung haben, wie Sie Ihr Leben ohne dieses Einkommen
meistern sollen, empfiehlt es sich auch hier, einen Fachmann zu
Rate zu ziehen. Zusätzlich müssen Sie des Weiteren auch
auf Leistungen im Todes- oder Unglücksfall und im Fall der
Arbeitsunfähigkeit verzichten. Oftmals bestimmt die Art, wie
Sie in den Ruhestand treten, ob der Arbeitgeber auch weiterhin Ihre
Krankenversicherung trägt. Fortlaufende Zuschüsse zur
Krankenkasse hängen zumeist von Ihrer fortgesetzten Mitgliedschaft
des Pensionsfonds des Arbeitgebers ab. Informieren Sie sich also
in jedem Fall über die für Sie zutreffenden Bestimmungen.
Natürlich spielen bei der Pensionierung auch psychologische
Aspekte eine Rolle. Suchen Sie sich auch nach dem Ausscheiden aus
dem Berufsleben Ziele und Beschäftigungen, die Sie herausfordern.
Vor Erreichen des Rentenalters hat ein Fondsmitglied
normalerweise die Möglichkeit, Pensionskapital bei einer beliebigen
namibischen Versicherungsgesellschaft oder einem anderen anerkannten
Fonds anzulegen. Oftmals ist dies nach dem Erreichen des Rentenalters
nicht mehr möglich. Deshalb sollte dies normalerweise mindestens
einen Monat vor Erreichen des Rentenalters geregelt und verbindlich
festgelegt werden, wie die Pensionszahlungen ab dem Eintritt ins
Rentenalter gestaltet werden. Bitte überdenken Sie bei Zeiten
ob dies in Ihre Finanzplanung passt und welche Auswirkungen es hätte,
wenn Sie Ihren Pensionsfonds einen Monat vor Erreichen des Rentenalters
verlassen würden. Bleiben alle anderen Leistungen des Arbeitgebers
trotzdem bestehen? Zahlt der Arbeitgeber auch weiterhin in die Krankenkasse
ein?
Wenn Sie dann in Ihren verdienten Ruhestand treten,
kann Ihnen, im Falle es sich um einen Pensionsfonds handelt, ein
Drittel Ihres Rentenkapitals bar und steuerfrei ausgezahlt werden,
(beziehungsweise der Gesamtbetrag im Falle es sich um einen „Providentfund“
handelt, wovon zwei Drittel dann allerdings versteuert werden).
Zwei Drittel des Kapitals muss erneut angelegt werden und die Pension
(im Effekt die Amortisierung Ihres Kapitals) wird wie ein normales
Gehalt versteuert. Es ist meist aus Steuergründen nicht ratsam,
dass das gesamte Kapital für eine Rente angelegt wird, da Sie
dann auch auf die Amortisierung der ansonsten steuerfreien Pauschale
Steuerabgaben leisten müssten.
Sollten Sie zunächst nicht auf ein Einkommen
aus dem Rentenkapital angewiesen sein, können Sie - sofern
Ihr Fonds dies zulässt - das Geld in eine eigens für diesen
Zweck geschaffenen „Preservationfund“ zwischenlagern,
bis Sie es brauchen.
Wie
sicher ist Ihr Pensionskapital?
Als besonnener Investor sollten Sie Sich natürlich
damit beschäftigen, wie sicher Ihre Geldanlage in einem Pensionsfonds
wirklich ist. Nach gründlicher Überlegung und Prüfung
werden Sie wohl zu dem Ergebnis kommen, dass es schwierig werden
könnte, eine noch sicherere Kapitalanlage zu finden - und das
gilt für jeden Pensionsfonds, unabhängig von dessen Größe.
Dafür sorgt das Pensionsfondsgesetz, welches besonders strenge
Schutzmassnahmen für Rentenkapital beinhaltet. Eine spezielle
Regierungsbehörde, der „Registrar of Pensionfunds“
(unter dem Dach der NAMFISA), hat dabei die Aufgabe, die Renten-„Industrie“
zu überwachen und zu regulieren sowie zu gewährleisten,
dass die Interessen der Öffentlichkeit gewahrt werden.
Ein Pensionsfonds ist eine vom Arbeitsgeber und
Förderern unabhängige gesetzlich eingetragene Vereinigung.
Seine Finanzen und Verwaltung werden jährlich geprüft
und detaillierte Jahresabschlüsse werden dann jeweils innerhalb
von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres dem „Registrar“
vorgelegt. Zusätzliche Sicherheit bietet eine oft jährliche,
oder alle drei Jahre stattfindende versicherungsstatische Prüfung
durch einen qualifizierten Aktuar.
Ziel des Gesetzes ist es auch, das Kapital der Mitglieder
vor deren eigener Unvorsichtigkeit zu schützen und zu verhindern,
dass Gläubiger ihre Ansprüche auf Ihr Rentenkapital geltend
machen können. Wie immer es auch um Ihre Finanzen, oder die
Ihres Arbeitsgebers bestellt sein mag, geniesst Ihr Rentenkapital
gesetzlichen Schutz. Mitglieder sind oftmals besorgt darüber,
dass ihr Rentenkapital, besonders im Todesfall oder im Invalidenfalle
nicht die versprochenen Leistungen abdeckt. Dergleichen Leistungen,
die oftmals das angesparte Kapital bei weitem übertreffen,
sind jedoch normaler weise durch eine Versicherungspolice abgedeckt
und beeinträchtigen meist nicht das Rentenkapital des Fonds.
Allerdings ist es absolut normal, dass Ihre Kapitalanlage
durch Schwankungen auf den Finanzmärkten ständigen Wertschwankungen
unterworfen ist, die aber auch Mittels verschiedener Investitionsstrategien
teilweise oder selbst vollkommen ausgeschaltet werden können,
immer nach dem Motto geringes Risiko (Wertschwankungen), geringer
Gewinn. Da das Pensionsfondsgesetz ein sehr konservatives Vorgehen
mit Ihrem Kapital vorschreibt, wird das Risiko für ihre Kapitalanlage
allerdings relativ gering gehalten. Dies zeigt sich auch darin,
dass die meisten Kapitalverwalter (Investmentmanager) in dieser
Sparte, in meist zwischen 50 und 70 der bekanntesten, auf der Börse
notierten Gesellschaften investieren. Dabei darf maximal 15% des
Fondskapitals in einer spezifischen Aktie angelegt werden. Die Gesamtsumme,
die in Aktien investiert werden darf, ist zudem gesetzlich auf 75%
des Vermögenswertes eines Pensionsfonds beschränkt.
Es wird dabei stets eine möglichst balancierte
Verteilung des Kapitals über verschiedene andere Werte wie
Immobilien, Schuldscheine, Schatzwechsel und auch Barguthaben angestrebt.
Ähnlich wie im Falle der Einschränkung einer Investition
in einer speziellen Aktie, ist auch die Investition des Geldes pro
Immobilie oder Bank auf ein Maximum beschränkt. Die Einhaltung
der diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften, wird vom Investmentmanager
verantwortet, vom Revisor überprüft und vom „Registrar
of Pensionfunds“ überwacht.
Wie
wird Ihr Geld angelegt und versteuert?
Das Steuergesetz bietet eine einzigartig vorteilhafte
Steuerregelung bezüglich Ihres Rentenkapitals. Ihre monatlichen
Beiträge, sowie die Ihres Arbeitgebers, werden nämlich
als Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen gestattet. Innerhalb des
Pensionsfonds geniesst dann Ihr dort angespartes Kapital Dank der
vorteilhaften gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls steuerfreien Zuwachs.
Werden schlussendlich irgendwelche Leistungen fällig, bietet
das Gesetz auch ins solchen Fällen wieder eine sehr vorteilhafte
Besteuerung, deren Detaillierung den Rahmens dieses Artikels leider
sprengen würden.
Pensionsfondsgelder
die bei einer in Namibia eingetragenen Versicherungsgesellschaft
oder einem in Namibia eingetragenen Pensionsfonds anglegt wurden
tragen namibische Identität und können somit nicht ohne
Weiteres zwischen verschiedenen Länder transferiert werden.
Nach der aktuellen
Gesetzgebung dürfen maximal 65 Prozent des Gesamtkapitals eines
Pensionsfonds im Ausland angelegt werden. Die meisten Investmentmanager
nutzen auch dieses Zugeständnis. Da Pensionsfonds, im Gegensatz
zu Südafrika zum Beispiel, in Namibia derzeit nicht besteuert
werden, kann der Anleger – verglichen mit Südafrika –
einen deutlich günstigeren Kapitalzuwachs erwarten. Im Nachbarland
unterliegen Pensionsfonds nämlich einem Sondergesetz, demzufolge
Pensionsfonds mit zwischen 1% und 2% des Kapitals jährlich
besteuert werden. Auch die in Südafrika kürzlich eingeführte
Kapitalzuwachssteuer wirkt sich nachteilig auf das Sparkapital aus.
Diesen Nachteilen einer in Südafrika angelegten Rente, wird
allerdings durch die allgemein höhere Inflation und die niedrigeren
Zinssätze in Namibia entgegengewirkt.
Wie
wird Ihre Rentenhöhe bestimmt?
Als Laie mögen Sie vielleicht der Meinung sein,
dass Versicherungsfirmen mit einer komplizierten und streng geheimen
Formel (die den Kunden stets benachteiligt) die Höhe Ihrer
Rente bestimmen, aber wir können Sie beruhigen: dies ist nicht
der Fall. Das Ganze ist sogar nur eine einfache Tilgungsrechnung
mit logischem Prinzip. Sie leihen Ihr Geld einer Versicherungsgesellschaft
und diese wird Ihnen das Kapital für den Rest Ihres Lebens
mitsam Verzinsung wieder zurückzahlen. Natürlich weiß
niemand, wie alt Sie werden oder welche Rendite Ihr Kapital in Zukunft
erwirtschaften wird. Die Versicherungsgesellschaft muss sich deshalb
an allgemeinen Lebenserwartungsstatistiken und langfristigen wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen orientieren, die in aller Warscheinlichkeit in
Ihrem Falle letztendlich gar nicht zutreffen werden. Anhand dieser
Annahmen ist es dann jedoch ganz einfach, Ihre monatliche Rente
zu errechnen. Allerdings verwendet jede Versicherungsgesellschaft
eigene Lebenserwartungs- und Wirtschaftsstatistiken, so dass Sie
bei verschiedenen Versicherungsfirmen auch deutliche Unterschiede
in der angebotenen Rente feststellen werden.
Die
Gemeinschaftsrente
Die allgemeinere und gängigere Alternative,
die Gemeinschaftsrente (Pooled Pension), versorgt wahlweise nur
Sie selbst lebenslänglich mit einem vertraglich festgelegtem
Einkommen, was auch immer geschehen mag, oder aber Sie und eine
zweite vorweg angewiesene Person, die in Ihrem Todesfalle ebenfalls
lebenslänglich eine Rente bezieht. Diese Rentenform wird nur
von Versicherungsgesellschaften angeboten. Das Rentenkapital aller
Anleger wird in ein Gemeinschaftskonto eingezahlt und verliert sogleich
seine Identität als Kapital eines bestimmten Rentners.
Vertraglich
kann ein jährliche Erhöhung der Rente um 5%, 10% oder
15% festgelegt werden, welche dann auch für den angewiesenen
Zweitbezieher zutrifft. Wenn Sie einen Zweitbezieher anweisen möchten,
der auch nach ihrem Tod weiter eine Rente lebenslänglich beziehen
soll, muss die Höhe dieser 'Restrente’ als Prozentsatz
Ihrer Rente vertraglich festgelegt werden (normalerweise 50%, 66%,
75% oder 100%). Die Gemeinschaftsrente bietet außerdem eine
minimum Laufzeit (‚Zahlungsgarantie’) von wahlweise
5,10 oder 15 Jahren, ab dem Zeitpunkt der Pensionierung, demzufolge,
im Todesfalle des oder der Rentenempfänger innerhalb dieser
Zeitspanne, die Zahlungsverpflichtung der Versicherungsgesellschaft
erst nach Ablauf der gewählten Zeitspanne erlischt. Ansonsten
erlischt die Verpflichtung immer erst nach dem Tode des letzten
Empfängers.
Das Prinzip dieser Rentenform ist die vertragliche
Verpflichtung der Versicherungsgesellschaft zur Auszahlung der vereinbarten
Rente, was immer passieren mag. Damit übernimmt die Versicherungsgesellschaft
gewisse Risiken: Zum Einen könnte die Rendite Ihres Rentenkapitals
geringer ausfallen als erwartet, zum Anderen könnten Sie und/oder
Ihr Zweitbezieher länger leben als angenommen. Wenn Sie oder
der Zweitbezieher allerdings früher sterben als erwartet oder
die Rendite höher ausfällt als angenommen, fällt
der daraus resultierende Gewinn der Versicherungsgesellschaft zu.
Das heisst: Wenn Sie profitieren, verliert die Versicherungsgesellschaft,
aber eben auch umgekehrt.
Diese Alternative ist geeignet für einen Rentner,
der hauptsächlich oder völlig von diesem Einkommen abhängig
ist, mit nur geringen oder gar keinen weiteren Einnahmequellen.
Die Gemeinschaftsrente empfiehlt sich außerdem für Personen,
die finanziell wenig risikofreudig sind, denn sie legt die Zahlungsverpflichtung
für die gesamte Lebensdauer des Rentners und seines angewiesenen
„Rentennachfolgers“ vertraglich fest und man ist somit
nicht den Schwankungen der Finanzmärkte ausgesetzt und wird
nicht von einem sehr langen Lebensabend beeinträchtigt. Angehende
Rentner sollten sich allerdings vorsehen, unter aussergewöhnlichen
Wirtschaftsbedingungen (z.B. historisch niedriges Zins – und
Infationsniveau), wie sie derzeit vorliegen, solche Rente zu wählen.
Unter vorherrschenden Bedingungen ist es ratsam, entweder den Eintritt
in die Rente zu verschieben oder aber zunächst die Privatrente
zu wählen die in Folge besprochen wird. Nach einer Normalisierung
der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollte es dann immer noch
möglich sein, zur Gemeinschaftsrente zu wechseln. Vor einer
diesbezüglichen Entscheidung sollte der angehende Renter ein
klares Bild seiner Finanzlage haben und sollte sich vollkommen im
Klaren sein, was seine Prioritäten für die Zukunft sind.
Geht es ihm hauptsächlich um das eigene finanzielle Überleben
nach dem Ende der Beruftätigkeit, dann empfiehlt sich die Gemeinschaftsrente
als bessere Lösung. Ist er aber ausreichend versorgt und möchte
gern den Restbestand seines Rentenkapitals im Todesfalle den Erben
erhalten, dann könnte er zusätzlich eine Kapitalsicherungsoption
wählen, die in Folge beleuchtet werden soll, oder aber er entscheidet
sich für die Privatrente die auch in Folge besprochen wird
und bei der der betreffende Rentenfonds des Rentners Kapital individuell
anlegt.
Die Gemeinschaftsrente mit Kapitalsicherungsoption
beinhaltet den Abschluss eine Lebensversicherung durch den Rentner,
die im Todesfall das ursprüngliche Rentenkapital mittels einer
Versicherungspolice zurückerstattet. Für die Versicherungsgesellschaft
steigt dabei das Risiko nach Beginn der Rentenzahlungen zunächst
langsam, dann aber immer schneller, da sich das Rentenkapital durch
die monatlichen Auszahlungen progressiv „abnutzt“ (amortisiert
wird). Je länger der Rentner lebt, umso weniger ist von dem
ursprünglichen Kapital übrig und umso höher ist die
Summe, die die Versicherungsgesellschaft aufbringen muss, und umgekehrt.
In Zeiten hoher Inflation verringert sich der reale Wert der Auszahlung
des Kapitals im Todesfall allerdings sehr schnell. Wie gesagt ist
der Grundgedanke dieser Option, dass der Rentner etwas für
die Erben hinterlassen möchte. Er muss also einen Teil seiner
Rente „opfern“, um dieses Ziel zu erreichen. Nach seinem
Tod kommt die Versicherung für den Fehlbetrag zwischen dem
ursprünglich eingezahlten Rentenkapital und dem bis dahin amortisierten
Betrag auf.
Ein grundlegender Nachteil der Gemeinschaftsrente
ist die Tatsache, dass es sich um keine transparente Vereinbarung
handelt. Der Rentner wird nicht darüber informiert, welche
Rendite erwirtschaftet oder welche Leistungen von seinem Kapital
auf dem Gemeinschaftskonto finanziert wurden.
Die Schlüsselfragen die Sie Sich stellen sollten,
bevor Sie die Kapitalsicherungsoption vor der Privatrente wählen,
ist erstens wie risikofreudig Sie sind und zweitens ob Sie sich
aller zukünftigen Entscheidungen bezüglich der Anlage
Ihres Rentenkapital entledigen möchten. Trifft Letzteres zu,
dann wäre die Gemeinschaftsrente mit Kapitalsicherungsoption
für Sie geeigneter, da eine Privatrente finanzielle Risikobereitschaft
und fortwährendes Engagement erfordert.
Eine der hiesigen Versicherungsgesellschaften bietet
eine, für derzeitig ungünstige Bedingungen (mit ungewöhnlich
niedrigem Zins – und Inflationsniveau) vorteilhaftere Regelung,
derzufolge der Rentner Anfangs bestimmt welch eine Rendite die Versicherungsgesellschaft
der Berechnung seiner vertraglich festgelegten Rente zu Grunde legen
soll. Diese Rendite kann derzeit wahlweise auf 3.5%, 4.5% oder 5%
festgelegt werden, welche in allen Fällen etwas unter der heute
zu erwartenden Zukunftsendite liegt. Je höher die von Ihnen
gewählte Renditenannahme ist, desto höher wird Ihre Anfangsrente,
aber desto niedriger dementsprechend Ihre zu erwartenden Erhöhungen
in Zukunft ausfallen, und umgekehrt.
Ein Beispiel: Wenn Sie den Ertrag auf 5% festlegen,
berechnet die Versicherungsgesellschaft Ihre persönliche Rente
anhand dieser Vorgabe sowie der statistischen Lebenserwartung ihres
Kundenstamms. Nehmen wir einmal an, diese Lebenserwartung liegt
bei 10 Jahren, Sie investieren Rentenkapital in Höhe von N$
1 Mio. und es fallen keine weiteren Unkosten an. Mittels eines Finanztaschenrechners
kann Ihnen nun eine monatliche Pension von ca. N$ 10 600 und ein
theoretisches Kapitalsaldo von N$ 920 000 nach Ablauf des ersten
Jahres errechnet werden. Wenn der tatsächliche Ertrag im ersten
Jahr allerdings 10% und nicht 5% beträgt, beläuft sich
Ihr Kapitalsaldo in den Büchern der Versicherungsgesellschaft
auf etwa N$ 971 400, welches in der dann verbleibenden Laufzeit
von rund neun Jahren amortisiert werden kann (mit jedem Jahr dass
Sie überleben, verringert sich Ihre restliche Lebenserwartung
mit etwas weniger als 1 Jahr). Im zweiten Jahr werden Sie deshalb
eine monatliche Rente von etwa N$ 11 200 erhalten – immerhin
etwa 6% mehr als die ursprüngliche Rente. Wenn der Ertrag des
zweiten Jahres dann nur bei 5% liegt, bleibt die Rente im dritten
Jahr konstant. Ihre Sicherheit dabei ist, dass Ihre Rente nie reduziert
werden kann, selbst wenn die Rendite unter der Erwartung der Versicherungsgesellschaft
liegen sollte.
Wenn Sie von einer Versicherungsgesellschaft ein
Angebot auf Grund einer Gemeinschaftsrente einholen wollen, sollten
Sie beachten, dass dies nur für maximal sieben Tage gültig
ist. Geht Ihr Rentenkapital nicht innerhalb dieser Frist bei der
Versicherungsgesellschaft ein, verfällt das Angebot aufgrund
der ständigen Wertschwankungen und es könnte passieren,
dass Ihre Rente niedriger oder höher ausfällt, als zuvor
angegeben. Aus diesem Grunde lohnt es sich nicht, solche Angebote
vorzeitig einzuholen es ei denn, lediglich zum Zweck einer groben
Andeutung der zu erwartenden Pension.
Die
Privatrente
Die etwas ungewöhnlichere Regelung einer Rente
ist die „Privatrente“, bei der das Kapital des Pensionärs
in einem persönlichen Rentenkonto geführt wird und nicht
in ein Gemeinschaftskonto mit einfliesst, in dem es seine „Identität“
verliert.
Diese Alternative wird nicht nur von Versicherungsfirmen
aber auch von anderen Institutionen im Lande angebote. In diesem
Fall hat die Firma, die Sie beauftragen, zwei Hauptaufgaben: zum
Einen führt sie Ihr Privatrentenkonto und zahlt Ihre monatlichen
Renten, zum Anderen wird Ihr Rentenkapital nach Ihren Wünschen
und Aufträgen an einen, oder verschiedene, von Ihnen angewiesenen
Investmentmanager zur Verwaltung weitergeleitet.
Das Risiko hinsichtlich der Rendite sowie der Lebensdauer
des oder der Rentenempfäger, im Falle eines Zweitnutzers, wird
von Ihnen und Ihrem Zweitnutzer getragen. Ungünstige Entwicklungen
diesbezüglich beeinträchtigen die Bezüge des oder
der Rentner, und umgekehrt. Sie bestimmen in diesem Falle die Höhe
Ihrer Rente, die allerdings nicht niedriger als 5%, und nicht höher
als 20% des Kapitalsaldos auf Ihrem Rentenkonto zu Jahresanfang
sein darf. Dies können Sie jährlich entsprechend Ihrer
Bedürfnisse revidieren.
In konkreten Zahlen hieße das: Wenn Ihr Kontostand
im ersten Jahr bei N$ 600 000 liegt, beträgt Ihre jährliche
Mindestrente für diese 12 Monate N$ 30 000 (5% von N$ 600 000)
oder N$ 2 500 im Monat, während als maximale Jahresrente in
Jahr Eins N$ 120 000 (20% von N$ 600 000) oder N$ 10 000 pro Monat
möglich wären. Dieser Prozess würde sich jährlich
wiederholen. Das Rentenkapital bleibt dabei Ihr Eigentum, egal,
was passiert. Sollte die Rendite geringer ausfallen als die gewählte
Pensionshöhe oder wenn Sie älter werden, als die Lebenserwartungsstatistiken
angenommen haben, müssen sie damit rechnen, dass Ihre Rente
rapide sinkt – was natürlich umgekehrt ebenso zutrifft.
Diese Rentenoption empfiehlt sich eher für
Rentner, die selbst oder deren Zweitnutzer nicht existenziell von
der Pension abhängig sind, weil sie beispielsweise noch andere
Einkommensquellen im Ruhestand haben. Retirement Fund Solutions
empfiehlt die Privatrente darüber hinaus auch nur Personen
die bereit sind, ein gewisses Risiko einzugehen (betreffs der zukünftigen
Rendite und der Lebensdauer). Unter dieser Alternative hat der Rentner
normalerweise die Wahl bezüglich des oder der Investmentportfolios.
Die zu erwartende Rendite hängt grundsätzlich von mehreren
Faktoren ab. Zum einen vom Risiko, das Sie bei der Auswahl Ihres
oder Ihrer Investmentportfolios eingehen, sowie von den Fähigkeiten
der oder des von Ihnen angewiesenen Investmentmanager/s, aber auch
von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Aufgrund dieser Faktoren
sind Garantien für Zukünftige Erträge mehr oder weniger
ausgeschlossen. Das Risiko im Kontext der Verwaltung Ihres Investmentportfolios
wird generell im Ausmass der Wertschwankungen ausgewiesen.
So weist eine Anlage am Geldmarkt zum Beispiel keine
Wertschwankungen, dafür aber niedrigste Erträge auf lange
Sicht aus. Bei dem „Smoothed Bonus Portfolio“ (gelegentlich
auch unpassenderweise als Portfolio mit Kapitalgarantie bezeichnet)
kann auf lange Sicht mit etwas größeren Schwankungen,
dafür aber auch potenziell höheren Erträgen gerechnet
werden. Letztere werfen jährliche oder halbjährliche Ausschüttungen
in Form von einer Bonusverteilung ab, die auf den erwirtschafteten
Zinsen, Dividenden sowie auch dem Wertzuwachs der Kapitalwerte begründet
sind. Diese Portfolios unterscheiden sich zumeist nicht gravierend
von „normalen“ marktbezogenen Investmentfonds, allerdings
behält die Versicherungsgesellschaft unter vorteilhaften Marktbedingungen
einen Teil des erwirtschafteten Ertrags ein, um die negative Marktschwankungen
bei Bedarf auffangen zu können. Da die Versicherungsgesellschaft
hier ein gewisses Risiko trägt, veranschlagt sie für diese
Art Portfolio auch höhere Verwaltungsgebühren die Teilweise
nicht dem Anleger offenbart werden.
Ein an die Inflation gekoppeltes Portfolio bietet
sich eher für weniger risikofreudige Rentner an, da dieses
ebenso wie das „Smoothed Bonus“ Portfolio geringere
Wertschwankungen aufweist, aber mitunter auch negative Wertentwicklungen
nicht vollkommen ausschliesst, wenn es sie auch auf ein meist akzeptables
Minimum beschränkt. Somit gibt es hierbei auch keine Kapitalgarantie.
Auch diese Portfolios werden in typischen Rentenfonds-Vermögenswerten
angelegt, wie Aktien, Schatzbriefe, Hypotheken, Immobilien oder
Wechsel. Normalerweise soll bei solch einem Portfolio die Rendite
die Inflation mittel- bis langfristig um einen Zielprozentsatz,
zumeist zwischen zwei und sechs Prozent, übertreffen. Die Renditen
dieses Portfolios sind somit direkter an die vorherrschende Inflation
gekoppelt und sollten daher attraktiver für Rentner sein, deren
Bedürfnisse meist ebenfalls eher an der vorherrschenden Inflation
als am generellen Zustand der Wirtschaft oder des Investitionsmarktes
ausgerichtet sind. Hinsichtlich Risiko, beziehungsweise Wertschwankungen,
beinhaltet auch dieses Portfolio wiederum eine etwas höhere
Instabilität und dafür aber auch wiederum eine potenziell
höhere Rendite auf lange Sicht, wobei ein höheres Renditenziel
höhere Wertschwankungen beinhaltet und umgekehrt.
Der Multimanager versucht, die beste Kombination
verschiedener Anlagenverwalter (meist die nachfolgend besprochenen
marktbezogenen Investmentfonds) in einem Portfolio zu verbinden
um dadurch zum Einen die Wertschwankungen zu reduzieren, zum Anderen
ein Ergebnis zu erzielen, das über dem des durchschnittlichen
Anlagenverwalters liegt.
Die vergleichsweise höchsten Wertschwankungen,
aber auch die potentiell höchste Rendite auf lange Sicht, bieten
die typischen markbezogenen Investmentportfolios („Market
Linked Prudential Portfolios“). Wie zuvor erwähnt, müssen
Vermögenswerte dieser Portfolios laut Gesetz stets eher „konservativ“
angelegt werden. Das Risiko ist daher selbst in den riskantesten
marktbezogenen Portfolios immer noch relativ gering.
Ein entscheidender Vorteil der Privatrente ist die
Tatsache, dass sie völlig transparent ist. Der Rentner sollte
dabei jederzeit auf dem aktuellen Stand seiner erzielten Rendite
und der aus seinem Kapital beglichenen Kosten sein. Privatrenten
könnten derzeit in Namibia bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften,
sowie bei privaten Rentenkassenverwaltern – wie unter anderem
Retirement Fund Solutions – abgeschlossen werden.
Fazit
Als Faustregel gilt: Der Pensionär sollte dafür Sorge
tragen, dass er in jedem Falle ein gesichertes Einkommen hat welches
seine Lebenshaltungskosten deckt und sollte das dazu benötigte
Kapital auf „Nummer Sicher“ investieren. Das heisst,
dass Wertschwankungen für diesen Teil des Kapitals weitgehenst
ausgeschlossen sein sollten und dass dieses Einkommen unabhängig
von seiner Lebensdauer, oder der des Zweitnutzers, gesichert ist.
Wie zuvor erwähnt, ist es immer wichtig, die vorherrschenden
wirtschaftlichen Gegebenheiten im Auge zu behalten, da der Berechnung
der gesicherten Gemeinschaftsrente die aktuelle Wirtschaftslage
zu Grunde liegt und diese Vorgaben für den Rest Ihres Lebens,
und das Ihres Zweitnutzers Bestand haben, was sich möglicherweise
in Zukunft für Sie höchst nachteilhaft erweisen könnte.
Sollte die Inflationsrate zum Beispiel in Zukunft nennenswert steigen,
wird sich die Kaufkraft Ihrer Rente rapide verringern und warscheinlich
schon bald nicht mehr Ihre Lebenshaltungskosten decken.
Den Teil Ihres Kapitals der diese Grundbedürfnisse
überschreitet, sollten Sie allerdings eher in einer Privatrente
unterbringen, da diese deutlich flexibler ist und unverbrauchtes
Kapital nach Ihrem Tod, über eine minimum Zeitspanne von 5
Jahren, in steuerpflichtige Raten an Ihre Erben ausgezahlt werden
kann.
Die Renditenannahme, die derzeit der Berechnung
Ihrer Einstiegsrente im Gemeinschaftsrentenmodell durch Versicherungsgesellschaften,
zu Grunde gelegt wird, beläuft sich momentan auf nur etwa 7%
pro Jahr oder sogar weniger - ein geradezu historisches Tief, das
auch historisch niedrige Einstiegsrenten für Pensionäre
ergibt, die jetzt in den Ruhestand treten. Darin zeigt sich auch
die Gefahr der Gemeinschaftsrente. Wenn die Inflationsrate, die
derzeit bei ausgesprochen niedrigen 3% pro Jahr liegt, in Zukunft
steigt, wird sich die Kaufkraft der Rente progressiv verringern
und den Pensionär, der keine zusätzlichen Einkünfte
bezieht, wahrscheinlich relativ schnell mittellos machen.
Aus diesem Grunde raten wir derzeit vom Abschluss
einer Gemeinschaftsrente ab. Entweder sollten Sie den Zeitpunkt
Ihrers Renteneintritts verschieben, oder aber Ihr Kapital zeitweilig
in einer Privatrente anlegen, bis sich Inflation und Zinsen wieder
auf ein dauerhaftes Niveau eingependelt haben. Dann können
Sie immer noch entscheiden, Ihr Rentenkapital in eine Gemeinschaftsrente
zu übertragen, da die meisten Privatrentenvereinbarungen diese
Möglichkeit bieten. Dies sollten Sie allerdings vor Abschluss
einer Privatrentenvereinbarung sicherstellen. In dieser Situation
sollten Sie Ihr Kapital allerdings nicht allzu grossen Wertschwankungen
blossstellen.
Kurz vor Eintritt
in die Rente sollten Sie ein paar grundlegende Entscheidungen treffen,
die die Zeit im Ruhestand nachhaltig beeinflussen werden. Einige
dieser Entscheidungen werden unabänderlich, sobald Sie Ihre
Unterschrift geleistet haben - es könnte also passieren, dass
Sie diese Entscheidung für den Rest Ihres Lebens bereuen werden.
Es ist deshalb wichtig, dass Sie Sich umfassend informieren und
Sich über die Prinzipien und die Auswirkungen Ihrer Entscheidung
vollkommen im Klaren sind. Hier lohnt es sich in jedem Fall, Geld
für Expertenrat auszugeben.
Weitere Einzelheiten
über diesen Pensionsfonds sind auch auf
dieser Internetseite zu finden. Dieser Artikel ist auf dieser
Internetseite übrigens auch in Englisch
zu finden.
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